Grundsätzlich kann man sagen, dass Dokumente wie Urkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde), unterzeichnete Verträge, Zeugnisse, Ausweispapiere, Führerscheine, Bescheide, Urteile, Handelsregisterauszüge etc. mit Beglaubigung übersetzt werden müssen, da das übersetzte Dokument so den gleichen Stellenwert erhält, wie das ausgangssprachliche Dokument. Das widerum kann nötig sein bei Geschäftsabschlüssen, Bewerbungen, allen gerichtlichen Verfahren oder überhaupt für die Vorlage bei Behörden.
Die Beglaubigung zeigt an, dass ein vereidigter Übersetzer die Übersetzungen angefertigt hat und mit seinem Namen, Unterschrift und Stempel für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bürgt. Eine solche Übersetzung wird von allen öffentlichen Einrichtungen, wie Gerichten, Behörden und Polizei anerkannt.
Damit ein Übersetzer eine solche Bestätigung abgeben darf, muss er eine entsprechende Befähigung vor einem Landgericht nachweisen und sich prüfen lassen. Erfüllt er alle Anforderungen, so wird ihm das Recht eingeräumt, beglaubigte Übersetzungen für seine Sprachrichtung anfertigen zu dürfen und er erhält einen entsprechenden Stempel.
transmit-Deutschland verfügt über ein Team von Übersetzern mit unterschiedlichen Sprachkombinationen und Fachgebieten, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen.
Nutzen Sie unsere Erfahrungen und sprechen Sie uns an, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.