Beglaubigte Übersetzungen

Ihre Dokumente werden von unseren vereidigten Übersetzern fachgerecht übersetzt und beglaubigt.

Jedes Dokument, dass nach der Übersetzung an offizieller Stelle, bei einer Behörde oder auch bei einer Bewerbung vorgelegt werden muss, benötigt eine Beglaubigung durch einen vereidigten Übersetzer. Bei uns erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen für viele verschiedene Sprachen jeweils in Kombination mit Deutsch.

BEGLAUBIGUNG, APOSTILLE, LEGALISIERUNG… alles sehr verwirrend? Hier geht es zur Erklärung.

Welche Übersetzungen müssen beglaubigt werden?

Wir nennen Ihnen gern einige Beispiele:

Überbeglaubigung

In manchen Fällen ist sogar eine Überbeglaubigung nötig. Diese wird durch das zuständige Landgericht erstellt und wir kümmern uns gern darum. Sprechen Sie uns an.

In welche Sprachen?

Europa

Alle europäischen Sprachen wie z.B. Englisch, Französisch, Russisch, Schwedisch, Kroatisch, u.a.

Asien

Die wichtigsten asiatischen Sprachen und zwar Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, u.a.

Nahost & Afrika

Zahlreiche Nahost- und Afro-Sprachen wie zum Beispiel Arabisch, Türkisch, Farsi, Dari, u.a.

Wer darf eine Übersetzung beglaubigen?

Das darf nur der Übersetzer, der die Übersetzung erstellt hat und der zudem bei einem Landgericht in Deutschland vereidigt wurde. Unter die Übersetzung setzt der vereidigte Übersetzer seinen Beglaubigungsvermerk, der aussagt, dass die Übersetzung inhaltlich mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt. Darauf folgt sein Stempel mit Datum und seine Unterschrift. Wird eine Überbeglaubigung (=Apostille, Legalisation) verlangt, holt der Übersetzer diese bei seinem Landgericht ein.

Hier finden Sie weitere Informationen

Was bedeutet eine beglaubigte Übersetzung?

Indem der vereidigte Übersetzer seinen Stempel und seine Unterschrift sowie seinen Beglaubigungsvermerk unter seine eigene Übersetzung setzt, bestätigt er, dass die Übersetzung inhaltlich mit der vorgelegten anderssprachigen Urkunde übereinstimmt. Somit wird gewährleistet, dass Namen, Daten und Fakten aus den Ursprungsdokumenten korrekt und vollständig übersetzt bzw. übernommen wurden.

Wer benötigt eine beglaubigte Übersetzung?

Grundsätzlich kann man sagen, dass Dokumente wie Urkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde), unterzeichnete Verträge, Zeugnisse, Ausweispapiere, Führerscheine, Bescheide, Urteile, Handelsregisterauszüge etc. mit Beglaubigung übersetzt werden müssen, da das übersetzte Dokument so den gleichen Stellenwert erhält, wie das ausgangssprachliche Dokument. Das widerum kann nötig sein bei Geschäftsabschlüssen, Bewerbungen, allen gerichtlichen Verfahren oder überhaupt für die Vorlage bei Behörden.

Die Beglaubigung zeigt an, dass ein vereidigter Übersetzer die Übersetzungen angefertigt hat und mit seinem Namen, Unterschrift und Stempel für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bürgt. Eine solche Übersetzung wird von allen öffentlichen Einrichtungen, wie Gerichten, Behörden und Polizei anerkannt.

Damit ein Übersetzer eine solche Bestätigung abgeben darf, muss er eine entsprechende Befähigung vor einem Landgericht nachweisen und sich prüfen lassen. Erfüllt er alle Anforderungen, so wird ihm das Recht eingeräumt, beglaubigte Übersetzungen für seine Sprachrichtung anfertigen zu dürfen und er erhält einen entsprechenden Stempel.

transmit-Deutschland verfügt über ein Team von Übersetzern mit unterschiedlichen Sprachkombinationen und Fachgebieten, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen.

Nutzen Sie unsere Erfahrungen und sprechen Sie uns an, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.

Was bedeutet eine Überbeglaubigung oder Apostille bzw. Legalisation?

Die Überbeglaubigung bestätigt die Echtheit der Urkunde und muss je nach Herkunfts- oder Verwendungsland von der ausstellenden oder erhaltenden Behörde ausgestellt werden, nicht von einem Übersetzungsbüro. Siehe dazu auch Haager Apostille. Allerdings kann das Übersetzungsbüro eine solche Überbeglaubigung liefern, indem der Übersetzer für seine beglaubigte Übersetzung von seinem zuständigen Landgericht eine Überbeglaubigung einholt.
Ob Sie für Ihre Urkunden eine Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation einholen müssen oder ob bilaterale Abkommen greifen, kann eine telefonische Anfrage bei einer Auslandsvertretung des Landes, in welchem die Urkunde verwendet werden soll, klären.

Wie möchten Sie Kontakt mit uns aufnehmen?

Per Mail, Telefon, Chat oder Formular:
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