Übersetzungsdienst
Wir übersetzen, dolmetschen und lektorieren für Sie
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Beglaubigte Übersetzungen - Wir sind Ihr Partner!
Sie benötigen einen vereidigten Übersetzer?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wie verfahren wir bei beglaubigten Übersetzungen?

Sie senden uns Ihre zu übersetzenden Verträge, Zeugnisse oder Urkunden per Fax oder eingescannt per E-Mail, auf dem gleichen Weg erhalten Sie von uns ein kostenloses Angebot.
Dazu benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Telefonnummer
- Ihre Adresse
- Quell- und Zielsprache
- gewünschter Liefertermin
Wenn Sie das Angebot akzeptieren und den Auftrag erteilen möchten, senden Sie uns entweder eine E-Mail oder faxen Sie uns das unterschriebene Angebot unter der Fax-Nr. 04165-21623-79 zu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Privatkunden nur gegen Vorkasse arbeiten können. Die Zahlung des Angebotspreises können Sie ganz einfach, schnell und sicher online vornehmen.
Nach dem Zahlungseingang fertigt unser beeidigter oder vereidigter Übersetzer die Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Urkunde, Ihres Zeugnisses oder Ihres Vertrages an.
Sie haben noch Fragen zu Beglaubigungen oder Überbeglaubigungen? Dann finden Sie sicher Antworten in unseren FAQs. Natürlich beantworten wir Ihre Fragen zu beglaubigten Übersetzungen Ihrer Urkunden und Zeugnisse auch gern telefonisch in unserer Zentralen Auftragsbearbeitung. Unter 04165/216230 berät einer unserer Projektleiter Sie gern.
Sie sehen also: Bei transmit-Deutschland sind Ihre beglaubigten Übersetzungen in sicheren Händen, damit Ihr Traumjob, Ihre Traumhochzeit oder jegliche andere Amtsangelegenheit nicht wegen fehlerhafter Dokumente an bürokratischen Hürden scheitert!
Was bedeutet die Beglaubigung einer Übersetzung?
In den, mit einem Stempel und der Unterschrift des vereidigten oder beeidigten Übersetzers versehenen Dokumenten, wird im Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass die Übersetzung inhaltlich mit der vorgelegten fremdsprachlichen Urkunde übereinstimmt. Somit wird gewährleistet, dass Namen, Daten und Tatsachen aus den Urkunden nicht manipuliert oder verfälscht werden können.
Wer benötigt eine beglaubigte Übersetzung?
Wer sich in Deutschland auf einen Arbeitsplatz bewerben möchte und über im Ausland erworbene Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse verfügt oder wer eine Heirat mit einem Ausländer oder einer Ausländerin plant, benötigt amtlich beglaubigte Übersetzungen der relevanten Dokumente.
Ebenso verhält es sich bei fremdsprachlichen Verträgen, Adoptionsunterlagen, Testamenten und Erbscheinen, die in rechtsgültiger Form bei deutschen Gerichten vorgelegt werden sollen.
Dies sind nur einige wenige Beispiele für den Anwendungsbereich von beglaubigten Übersetzungen ins Deutsche, die Ihnen vereidigte oder beeidigte Übersetzer von transmit-Deutschland erstellen können.
Ausländer und Ausländerinnen, die sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewerben, benötigen eine beglaubigte Übersetzung für die Einbürgerungszusicherung in ihre Muttersprache und danach für die Urkunde über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ins Deutsche, diese kann nur ein vereidigter oder beeidigter Übersetzer erstellen. Auch hierfür ist transmit-Deutschland der richtige Partner.
Wenn Sie sich im Ausland bewerben oder gar Deutschland den Rücken kehren und auswandern möchten, benötigen Sie für die Behörden Ihres Traumlandes beglaubigte Übersetzungen eines vereidigten oder beeidigten Übersetzers.
Was bedeutet eine Überbeglaubigung oder Apostille bzw. Legalisation?
Die Überbeglaubigung bestätigt die Echtheit der Urkunde und muss je nach Herkunfts- oder Verwendungsland von der ausstellenden oder erhaltenden Behörde ausgestellt werden, nicht von einem Übersetzungsbüro.
Ob Sie für Ihre Urkunden eine Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation einholen müssen oder ob bilaterale Abkommen greifen, kann eine telefonische Anfrage bei einer Auslandsvertretung des Landes, in welchem die Urkunde verwendet werden soll, klären.
Wie wird bei Übersetzungen mit fremden Schriftzeichen verfahren?
Insbesondere bei Übersetzungen aus Sprachen mit anderen als den im Deutschen verwendeten Schriftzeichen arbeiten unsere vereidigten oder beeidigten Übersetzer nach der jeweiligen ISO-Norm, damit sichergestellt ist, dass die Personen- und Ortsnamen immer so geschrieben werden, wie sie von den Behörden ohne Probleme anerkannt werden.
Hier können Sie schnell und einfach Ihre Anfrage stellen. Sie erhalten von uns umgehend ein individuelles und kostenloses Angebot.
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